Schnepfau im Bregenzerwald

Nach den Bestimmungen des Vorarlberger Tourismusgesetzes ist der Tourismusbeitrag in Form einer selbst zu erklärenden Abgabe einzuheben. Grundlage für die Festsetzung des Beitrages für das aktuelle Jahr bildet immer der Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres - die Abgabe für 2018 basiert beispielsweise auf dem Umsatz des Jahres 2016.

Auf dieser Seite finden Sie ein Leerformular. Sie werden gebeten, die ausgeübten Erwerbszweige und die daraus resultierende Zuordnung zur Abgabengruppe zu ergänzen. Der jeweilige Umsatz pro Abgabengruppe ist ebenfalls anzugeben.

Das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular bitte umgehend an die Gemeinde retournieren. Sollte das angegebene Gewerbe nicht (mehr) ausgeübt werden, unterzeichnen Sie bitte dennoch die Leermeldung und schicken diese zurück.

Die Abgabe ist bis zum 15.Juni eines jeden Jahres zur Entrichtung fällig.

Abgabegruppenverordnung des Landes Vorarlberg

Abgabegruppenverordnung, Fassung vom 05.03.2018.pdf (234,7 KiB)
 

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