Schnepfau im Bregenzerwald

Jubelgaben

Das Land Vorarlberg gewährt für besondere Hochzeitsjubiläen eine Jubelgabe. Da Eheschließungen nicht verpflichtend zu erfassen sind im Zentralen Melderegister, kann keine Automatische Überreichung erfolgen. Der Anspruch auf eine Jubelgabe muss somit zeitgerecht beantragt werden - zirka drei Monate vor dem Jubiläumsdatum, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Anträge können direkt im Gemeindeamt gestellt werden.

Folgende Jubelgaben gewährt das Land Vorarlberg:
− Goldene Hochzeit (50 Jahre) ¼ Unze Philharmoniker
− Diamantene Hochzeit (60 Jahre) ½ Unze Philharmoniker
− Eiserne Hochzeit (65 Jahre) ½ Unze Philharmoniker
− Gnadene Hochzeit (70 Jahre) Großer Philharmoniker

Die Überbringung der Jubelgabe erfolgt durch den Bürgermeister.

 

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